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Die Tätigkeiten der IRSG werden hauptsächlich durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. 60 % des genehmigten Haushalts sind durch Grundbeiträge zu decken, die von allen Mitgliedern in gleicher Höhe eingezahlt werden. Für die restlichen 40 % kommen die Mitglieder im Verhältnis zum Durchschnitt ihrer Produktion oder ihres Verbrauchs (der jeweils höhere Wert ist maßgebend) an Kautschuk in den drei dem jeweiligen Haushaltsjahr vorhergehenden Kalenderjahren auf.
Die Höhe der Beiträge wird so festgelegt, dass die diesbezüglichen Einnahmen grundsätzlich ausreichen, Teil I des Haushalts des Ausschusses jedes Jahr…
Die Einnahmen von Teil I des Haushalts stammen aus den jährlichen Beiträgen zur Deckung der geschätzten jährlichen Verwaltungsausgaben.
Bei einem jährlichen Einkommen bis zu 30 Prozent der Bezugsgröße beträgt der Zuschuss zum Beitrag 60 Prozent des Beitrags. Bei einem jährlichen Einkommen von…
Nach Artikel XVI Nummer 3 der Satzung der IRSG ist der Austritt eines Mitglieds dem Generalsekretär schriftlich bis zum 1. November bekanntzugeben, damit der…
Die Beiträge werden von den Betrieben im Sinne des § 3 dieses Gesetzes erhoben und sind mit der Grundsteuer fällig.
1Die Umlage soll grundsätzlich nach dem Verhältnis des Nutzens bemessen werden, den die einzelnen Mitglieder aus der Erfüllung der Verbandsaufgabe haben. 2Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.