Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Dieses Recht umfasst die Befugnis, Maßnahmen zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu ergreifen. Der Beschluss EZB/2010/14 der Europäischen Zentralbank enthält einheitliche Regeln und Verfahren für die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit sowie für die Wiederausgabe von Euro-Banknoten. Angesichts der bei der Anwendung des Beschlusses EZB/2010/14 gewonnenen Erfahrungen sind einige weitere Verbesserungen bestimmter Regeln und Verfahren erforderlich.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Dieses Recht umfasst die…
Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags und Artikel 16 der ESZB-Satzung sehen vor, dass die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe…
Das ausschließliche Recht der EZB, die Ausgabe von Euro-Banknoten in der Union zu genehmigen, umfasst die Befugnis, Euro-Banknoten einzuziehen und einheitliche…
Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags und Artikel 16 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sehen vor, dass die…
Das Recht der EZB und der NZBen zur Ausgabe von Euro-Banknoten umfasst die Befugnis, alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Integrität der…
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.