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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Dieses Recht umfasst die Befugnis, Maßnahmen zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten als Zahlungsmittel zu ergreifen. Der Beschluss EZB/2010/14 enthält einheitliche Regeln und Verfahren für die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit sowie für die Wiederausgabe von Euro-Banknoten. Angesichts der bei der Anwendung und Auslegung des Beschlusses EZB/2010/14 gewonnenen Erfahrungen sind einige technische Änderungen sowie gewisse Klarstellungen und Verbesserungen bestimmter Regeln, Verfahren und Begriffsbestimmungen erforderlich. So sind eindeutigere Anweisungen und Begriffsbestimmungen insbesondere in Bezug auf die zu meldenden Daten über die Anzahl der Euro-Banknoten erforderlich, die entweder bearbeitet, als nicht umlauffähig aussortiert oder wieder ausgegeben wurden.
Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags und Artikel 16 der ESZB-Satzung sehen vor, dass die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe…
Das Recht der EZB und der NZBen zur Ausgabe von Euro-Banknoten umfasst die Befugnis, alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Integrität der…
Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags und Artikel 16 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sehen vor, dass die…
Das ausschließliche Recht der EZB, die Ausgabe von Euro-Banknoten in der Union zu genehmigen, umfasst die Befugnis, Euro-Banknoten einzuziehen und einheitliche…
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren…
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.