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Die Mitgliedstaaten, für die die Interkonnektivität der Energienetze in Mittel- und Südosteuropa relevant ist, nämlich Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Rumänien, Österreich, Polen, Slowenien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Ungarn, wurden gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 zu den Ergebnissen des Auswahlverfahrens und zum Mandat des Europäischen Koordinators konsultiert. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben der Benennung des Europäischen Koordinators im Oktober 2025 zugestimmt.
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 wurden die von der Synchronisierung des Stromnetzes der baltischen Staaten betroffenen Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 kann die Kommission im Einvernehmen mit den betroffenen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis zu…
Angesichts der Bedeutung des Projekts benannte die Kommission mit dem Beschluss (EU) 2024/3223 die Europäische Koordinatorin für das Vorhaben zur…
Gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1679 wurden die Mitgliedstaaten und Nachbarländer, die Teil der betreffenden Europäischen Verkehrskorridore…
Gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1679 wurden die Mitgliedstaaten und Drittländer, die Teil der Europäischen Verkehrskorridore und der…
Die Kommission hat gemäß dem Beschluss des Rates vom 17. Mai 2004 zur Errichtung einer integrierten Energiemarktorganisation in Südosteuropa den Vertrag zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.