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Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 kann die Kommission im Einvernehmen mit den betroffenen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr, der zweimal verlängerbar ist, einen Europäischen Koordinator benennen. Um sicherzustellen, dass die Kommission die erforderliche Unterstützung für die Stärkung der regionalen Interkonnektivität der Energienetze und der Marktintegration leisten kann, ist es erforderlich, einen speziellen Europäischen Koordinator für die Interkonnektivität der Energienetze in Mittel- und Südosteuropa zu benennen. Der Koordinator wird dafür zuständig sein, die Durchführung von Vorhaben zur Förderung der Interkonnektivität und des reibungslosen Funktionierens der mittel- und südosteuropäischen Energiemärkte zu erleichtern, einschließlich Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Project of Common Interest, PCI) gemäß der Verordnung (EU) 2022/869 und Initiativen, die unter der Schirmherrschaft der hochrangigen Gruppe für Energieverbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa (Central and South-East European Energy Connectivity, CESEC) unter dem Vorsitz der Kommission stehen. Der Koordinator wird Fachwissen für die Durchführung und den Fortschritt von Energieinfrastrukturinvestitionen, Marktintegration und politischen Maßnahmen in der Region einbringen, Engpässe ermitteln und die Interessenträger und Behörden beraten, wie potenzielle Schwierigkeiten überwunden werden können, um die rechtzeitige und erfolgreiche Durchführung der Projekte und politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Mandat sicherzustellen. Der Koordinator nimmt die Aufgaben des Mandats in Koordinierung mit der regionalen Zusammenarbeit in der hochrangigen Gruppe für Energieverbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa und ergänzend zu dieser wahr.
Der Europäische Koordinator wird insbesondere aufgrund seiner Kenntnisse im Bereich des Verkehrs, der Finanzierung von Großvorhaben und der Evaluierung ihrer…
Der Europäische Koordinator kann die regionalen und kommunalen Behörden, die Infrastrukturbetreiber, die Verkehrsbetreiber, insbesondere diejenigen, die der…
Der Koordinator sollte gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/869 für ein Jahr ernannt werden. Die Entscheidung über die Verlängerung oder…
Die Mitgliedstaaten, für die die Interkonnektivität der Energienetze in Mittel- und Südosteuropa relevant ist, nämlich Bulgarien, Deutschland, Griechenland,…
TEN-E-Verordnung — Europäischer Koordinator für die Interkonnektivität der Energienetze in Mittel- und Südosteuropa Einleitung Der Europäische Koordinator für…
Um sicherzustellen, dass die Kommission weiterhin die erforderliche Unterstützung für die betroffenen Mitgliedstaaten und Vorhabenträger bereitstellen kann, ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.