Erwägungsgrund 2 32025D2209
Das Abkommen sollte im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossen werden. Der Abschluss sollte gleichzeitig mit dem Abschluss der anderen Bestandteile des umfangreichen Pakets von Maßnahmen im Zusammenhang mit den bilateralen Beziehungen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und als integraler Bestandteil dieses Pakets erfolgen.