Erwägungsgrund 1 32025D2209
Mit dem Beschluss hat der Rat dem Abschluss — durch die Europäische Kommission, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union (im Folgenden „Abkommen“), einschließlich seiner Bestimmungen über die vorläufige Anwendung, hinsichtlich der unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) fallenden Angelegenheiten, zugestimmt.