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Mit dem Beschluss hat der Rat dem Abschluss — durch die Europäische Kommission, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union (im Folgenden „Abkommen“), einschließlich seiner Bestimmungen über die vorläufige Anwendung, hinsichtlich der unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) fallenden Angelegenheiten, zugestimmt.
Dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft…
Das Abkommen sollte im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft…
Mit dem Beschluss erteilte der Rat seine Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Abkommens…
Dem durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft vorzunehmenden Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.