Erwägungsgrund 1 32026D1347
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2025/2307 des Rates wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten (im Folgenden „Übereinkommen“) im Namen der Union am 25. Oktober 2025 in Hanoi (Vietnam) vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.