Beschluss (EU) 2025/2307 des Rates vom 13. Oktober 2025 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Der Wortlaut des Übereinkommens wurde am 24. Dezember 2024 mit der Resolution 79/243 auf der 55. Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und soll vom 25. bis 26. Oktober 2025 in Hanoi, Vietnam, und anschließend bis zum 31. Dezember 2026 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung aufgelegt werden.
Erwägungsgrund 2 32025D2307
Erwägungsgrund 2 32025D2307Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen