Erwägungsgrund 2 32025D2376
Die Kommission hat im Namen der Union ein Abkommen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres jeweiligen Wettbewerbsrechts (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt. Die Verhandlungen sind auf fachlicher Ebene abgeschlossen.