Art. 2 32025D2362BESCHLUSS (EU) 2025/2362 DES RATES vom 13. November 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2533BESCHLUSS (GASP) 2025/2533 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2025 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der zivilen Führungs- und Unterstützungszelle der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (EUSDI/3/2025)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2376BESCHLUSS (EU) 2025/2376 DES RATES vom 4. November 2025 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres jeweiligen Wettbewerbsrechts im Namen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2353BESCHLUSS (GASP) 2025/2353 DES RATES vom 20. November 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/1093 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2023BESCHLUSS (EU) 2025/2023 DES RATES vom 2. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Protokolls Nr. 4 zum genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.