Art. 2 32025D2533BESCHLUSS (GASP) 2025/2533 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2025 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der zivilen Führungs- und Unterstützungszelle der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (EUSDI/3/2025)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2023BESCHLUSS (EU) 2025/2023 DES RATES vom 2. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Protokolls Nr. 4 zum genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2350BESCHLUSS (EU) 2025/2350 DES RATES vom 13. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf den Entwurf einer Empfehlung zur Gleichstellung und künstlichen Intelligenz zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D2325BESCHLUSS (EU) 2025/2325 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2336BESCHLUSS (EU) 2025/2336 DES RATES vom 7. November 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel in Bezug auf eine Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.