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Es ist zweckmäßig, den auf der Versammlung der Vertragsparteien im Namen der Union zu der vorgeschlagenen Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 des Abkommens betreffend den Kiebitzregenpfeifer zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung für die Union bindend und geeignet sein wird, den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere der Richtlinie 2009/147/EG, maßgeblich zu beeinflussen.
Die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagene Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 des Abkommens, die in dem Entwurf der Entschließung 9.1 der Versammlung der…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der neunten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen…
Es ist zweckmäßig, den auf der achten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu den vorgeschlagenen…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf den Beschluss der Teilnehmer über Änderungen des Übereinkommens, festzulegen,…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer betreffend Änderungen des genannten Übereinkommens zu vertretenden…
Es empfiehlt sich, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.