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Es wird erwartet, dass die Versammlung der Vertragsparteien auf ihrer neunten Tagung, die vom 11. bis zum 14. November 2025 stattfinden soll, eine Entschließung über die Annahme von Änderungen der Anlagen des Abkommens annehmen wird. Die vorgeschlagene Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 des Abkommens betreffend den Kiebitzregenpfeifer (Pluvialis squatarola squatarola) würde im Falle ihrer Annahme eine Änderung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfordern. Die vorgeschlagene Änderung fällt daher nicht unter die Änderungen, die von der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2006/871/EG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 3 des genannten Beschlusses genehmigt werden können.
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der neunten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen…
Die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagene Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 des Abkommens, die in dem Entwurf der Entschließung 9.1 der Versammlung der…
Es ist zweckmäßig, den auf der Versammlung der Vertragsparteien im Namen der Union zu der vorgeschlagenen Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 des Abkommens…
Es wird erwartet, dass auf der achten, vom 26. bis 30. September 2022 stattfindenden Tagung, die Versammlung der Vertragsparteien eine Entschließung über die…
Es wird erwartet, dass auf der siebten, vom 4. bis 8. Dezember 2018 stattfindenden Tagung die Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens eine Entschließung…
Die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagenen Änderungen der Anlage 3 des Abkommens, die im Entwurf der Entschließung 8.2 aufgeführt sind und die folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.