Erwägungsgrund 3 32025D2371
Gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 hat die Kommission eine unabhängige Prüfung der elektronischen Systeme von Eudamed in Auftrag gegeben, deren Entwicklung abgeschlossen ist. Bei diesen elektronischen Systemen handelt es sich um das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren (im Folgenden „Akteure“), die UDI-Datenbank und das elektronische System für die Registrierung von Produkten (im Folgenden „UDI und Produkte“), das elektronische System für Benannte Stellen und Bescheinigungen (im Folgenden „Benannte Stellen und Bescheinigungen“) und das elektronische System für die Marktüberwachung (im Folgenden „Marktüberwachung“).