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Gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 hat die Kommission eine unabhängige Prüfung der elektronischen Systeme von Eudamed in Auftrag gegeben, deren Entwicklung abgeschlossen ist. Bei diesen elektronischen Systemen handelt es sich um das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren (im Folgenden „Akteure“), die UDI-Datenbank und das elektronische System für die Registrierung von Produkten (im Folgenden „UDI und Produkte“), das elektronische System für Benannte Stellen und Bescheinigungen (im Folgenden „Benannte Stellen und Bescheinigungen“) und das elektronische System für die Marktüberwachung (im Folgenden „Marktüberwachung“).
Anhand des unabhängigen Prüfberichts vom 18. Juni 2025 über die elektronischen Systeme für Akteure, UDI und Produkte, Benannte Stellen und Bescheinigungen sowie…
Die Nutzung der bereits fertiggestellten oder kurz vor der Fertigstellung stehenden elektronischen Systeme würde die wirksame und effiziente Umsetzung der…
Nach den Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 ist die Kommission zur Errichtung, Unterhaltung und Pflege von Eudamed verpflichtet, das sieben…
Mithilfe der elektronischen Eudamed-Systeme für auf dem Markt befindliche Produkte, beteiligte Wirtschaftsakteure und Bescheinigungen sollte die Öffentlichkeit…
Gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 und Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet,…
Mithilfe der elektronischen Eudamed-Systeme für auf dem Markt befindliche Produkte, beteiligte Wirtschaftsakteure und Bescheinigungen sollte die Öffentlichkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.