Erwägungsgrund 4 32025D2373
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Ausgaben des ESVK festgelegt werden.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Ausgaben des ESVK festgelegt werden.