Art. 16 Abs. 1 32024D3116BESCHLUSS (GASP) 2024/3116 DES RATES vom 9. Dezember 2024 über das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2020/1515
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des ESVK im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 beläuft sich auf 2…
Erwägungsgrund 4 32025D2373Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Ausgaben des ESVK…
Erwägungsgrund 2 32025D2373Gemäß dem Beschluss (GASP) 2024/3116 hat der Leiter des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (im Folgenden „ESVK“) seinem Lenkungsausschuss einen…
Erwägungsgrund 3 32025D2373Am 10. Juli 2025 hat der Lenkungsausschuss den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das ESVK für das Haushaltsjahr 2026 gebilligt, dieser wurde…
Art. 1 Nr. 5 32026D1152BESCHLUSS (GASP) 2026/1152 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/976
In Artikel 5 Absatz 1 wird der folgende Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben für den Zeitraum vom…