Erwägungsgrund 4 32025D2374
Nach seiner Annahme wird der Beschluss VIII/8e Rechtswirkung entfalten. Daher ist es zweckmäßig, den im Namen der Union auf der achten Tagung der Vertragsparteien zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Nach seiner Annahme wird der Beschluss VIII/8e Rechtswirkung entfalten. Daher ist es zweckmäßig, den im Namen der Union auf der achten Tagung der Vertragsparteien zu vertretenden Standpunkt festzulegen —