Erwägungsgrund 3 32021D2271BESCHLUSS (EU) 2021/2271 DES RATES vom 11. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus zu den die Einhaltung des Übereinkommens betreffenden Sachen ACCC/C/2008/32, ACCC/C/2015/128, ACCC/C/2013/96, ACCC/C/2014/121 und ACCC/C/2010/54 zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15 des Übereinkommens wurde der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus (im Folgenden „Ausschuss zur Überwachung…
Erwägungsgrund 3 32017D1346BESCHLUSS (EU) 2017/1346 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die die Einhaltung des Übereinkommens betreffende Sache ACCC/C/2008/32 zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 15 des Übereinkommens wurde der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus (im Folgenden „Ausschuss“) eingerichtet,…
Erwägungsgrund 2 32018D0201BESCHLUSS (EU) 2018/201 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten — Gemischten Visaerleichterungsausschuss zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Das Abkommen sieht die Einsetzung eines Gemischten Ausschusses vor, um das Abkommen zu verwalten. Der Gemischte Ausschuss hat unter anderem die Aufgabe, die…
Erwägungsgrund 3 32020D1830BESCHLUSS (EU) 2020/1830 DES RATES vom 27. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Gemäß dem Übereinkommen ist der Ständige Ausschuss für die Überwachung der Anwendung des Übereinkommens verantwortlich und kann insbesondere Vorschläge zur…
Erwägungsgrund 2 32010D0308BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union zu dem Entwurf des Beschlusses 1/2003 und dem Entwurf der Empfehlung 1/2003 des Gemeinsamen Ausschusses gemäß dem Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/308/EU)
Durch Artikel 23 des Übereinkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung des Übereinkommens zuständig ist.
Erwägungsgrund 2 32015D2289BESCHLUSS (EU) 2015/2289 DES RATES vom 3. Dezember 2015 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Cabo Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für Bürger der Republik Cabo Verde und der Europäischen Union eingesetzten — Gemischten Ausschusses bei der Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zu vertreten ist
Artikel 10 des Abkommens sieht vor, dass von den Parteien ein Gemischter Ausschuss einzusetzen ist. Darüber hinaus sieht er vor, dass der Gemischte Ausschuss…