Erwägungsgrund 1 32025D2376
Am 8. Juni 2023 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) über ein Zusatzabkommen im Sinne des Artikels 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits vom 30. Dezember 2020 (im Folgenden „Handels- und Kooperationsabkommen“) über die Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen.