Art. 2 Abs. 1 32021D2135BESCHLUSS (GASP) 2021/2135 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf höchstens 31 000 000 EUR. Gemäß Artikel…
Art. 2 Abs. 2 32022D2353Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und…
Art. 2 Abs. 2 32025D2506BESCHLUSS (GASP) 2025/2506 DES RATES vom 8. Dezember 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Côte d’Ivoire
Alle Ausgaben werden gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im Einklang mit den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen…
Art. 2 Abs. 2 32023D2680BESCHLUSS (GASP) 2023/2680 DES RATES vom 27. November 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der somalischen nationalen Armee durch die Bereitstellung von Militärausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und…
Art. 2 Abs. 1 32024D2935BESCHLUSS (GASP) 2024/2935 DES RATES vom 25. November 2024 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der jordanischen Streitkräfte
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 13 250 000 EUR.