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Es wird eine Unterstützungsmaßnahme zugunsten Jordaniens (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet, die aus der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“).
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Union und Jordanien im Bereich Sicherheit und Verteidigung;
Beitrag zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten der jordanischen Streitkräfte zur Verbesserung der nationalen Sicherheit und Resilienz und dadurch Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in Krisen und Notsituationen;
Stärkung des Beitrags Jordaniens zur regionalen Sicherheit.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen, einschließlich der erforderlichen technischen Ausbildung, finanziert.
Luftortungssystem (Short-Range Air Defence Radar);
operatives Kommando- und Kontrollsystem (C2).
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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