Erwägungsgrund 2 32025D2418BESCHLUSS (EU) 2025/2418 DES RATES vom 27. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug die Höhe und die Modalitäten des finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zu bestimmten von der Union verwalteten Straßenverkehrsinformationssystemen und zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2022 des Sonderausschusses für Straßenverkehr zu vertreten ist
Anhang 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit verweist an mehreren Stellen darauf, dass der nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe o dieses Abkommens…
Erwägungsgrund 1 32025D2418BESCHLUSS (EU) 2025/2418 DES RATES vom 27. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug die Höhe und die Modalitäten des finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zu bestimmten von der Union verwalteten Straßenverkehrsinformationssystemen und zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2022 des Sonderausschusses für Straßenverkehr zu vertreten ist
Anhang 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit verweist an mehreren Stellen darauf, dass der Sonderausschuss für Straßenverkehr über die Modalitäten des…
Erwägungsgrund 3 32025D2417Nach Teil A Abschnitt 1 Artikel 13 und 14 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit richten die Vertragsparteien einzelstaatliche…
Erwägungsgrund 4 32025D2417Nach Teil A Abschnitt 1 Artikel 13 und 14 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit richtet jede Vertragspartei einzelstaatliche elektronische…
Erwägungsgrund 4 32025D2416BESCHLUSS (EU) 2025/2416 DES RATES vom 27. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug auf eine Liste der Kategorien, Arten und Schweregrade schwerwiegender Verstöße, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmers führen können, zu vertreten ist
Eine im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit oder im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegte gemeinsame Liste von Verstößen in Bezug auf die in Teil…
Erwägungsgrund 3 32025D2416BESCHLUSS (EU) 2025/2416 DES RATES vom 27. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Straßenverkehr in Bezug auf eine Liste der Kategorien, Arten und Schweregrade schwerwiegender Verstöße, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit eines Güterkraftverkehrsunternehmers führen können, zu vertreten ist
Nach Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs 31 jenes Abkommens ist der durch Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe o jenes Abkommens eingesetzte…