Erwägungsgrund 4 32025D2467
Der Lenkungsausschuss soll auf seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 einen Beschluss zur Änderung der Vorschriften für das ständige Sekretariat bei der Vergabe von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträgen auf eigene Rechnung annehmen, die im Anhang der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft festgelegt sind, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft vom 15. Dezember 2022 über das überarbeitete Verfahren für die Ausführung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Beschluss Nr. 2022/02 des Lenkungsausschusses“) angenommen wurden.