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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 des Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 8. Dezember 2026 verlängert werden. Die Einträge zu 27 natürlichen Personen und 12 Organisationen im jenem Anhang sollten aktualisiert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 des Beschlusses genannten Maßnahmen für die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollte die Anwendung der in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollten die in den Artikeln 2 und 3 des Beschlusses genannten Maßnahmen für die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/797 sollte die Anwendung der in den Artikeln 4 und 5 jenes Beschlusses genannten…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/797 sollte die Anwendung der in den Artikeln 4 und 5 jenes Beschlusses genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.