Beschluss (EU) 2025/2474 des Rates vom 17. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite über die Risikoeinstufung von Schuldnern bei geringfügigen Geschäften betreffend landwirtschaftliche Luftfahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
Es ist angezeigt, den zu dem Entwurf des Beschlusses der Teilnehmer im schriftlichen Verfahren im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da dieser Beschluss gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 für die Union verbindlich und geeignet ist, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 3 32025D2474
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