Erwägungsgrund 3 32025D2478
Das Abkommen regelt die Teilnahme der Schweiz an Programmen, Tätigkeiten oder Diensten der Union oder Teilen davon, die ihr zur Teilnahme offenstehen, und deckt ein breites Spektrum von Bereichen ab, insbesondere Forschung und Innovation, Kernfusion und Kernspaltung, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport und Kultur sowie weitere Bereiche von gemeinsamem Interesse wie den digitalen Wandel und Maßnahmen im Gesundheitsbereich.