Beschluss (EU) 2025/2504 des Rates vom 27. November 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 24. Sitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers und seiner Protokolle in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Anhänge II und III seines Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers zu vertreten ist
Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (im Folgenden „Übereinkommen von Barcelona“), wurde von der Union mit dem Beschluss 77/585/EWG des Rates abgeschlossen und trat am 12. Februar 1978 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32025D2504
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