Beschluss (EU) 2022/9 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung des Anhangs des Protokolls zur Verhütung und Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge oder Verbrennung auf See (Protokoll über das Einbringen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Das Protokoll zur Verhütung und Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge oder Verbrennung auf See (im Folgenden „Protokoll über das Einbringen“) zu dem Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (im Folgenden „Übereinkommen von Barcelona“) wurde von der Union mit dem Beschluss 77/585/EWG des Rates geschlossen und ist am 15. April 1978 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32022D0009
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