Beschluss (EU) 2022/10 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung der Anhänge I, II und IV des Protokolls über den Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung aus landseitigen Quellen und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Die geänderte Fassung des Protokolls über den Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung aus landseitigen Quellen und Tätigkeiten (im Folgenden „LBS-Protokoll“) zu dem Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (im Folgenden „Übereinkommen von Barcelona“) wurde von der Union mit dem Beschluss 1999/801/EG des Rates angenommen und ist am 11. Mai 2008 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32022D0010
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