Art. 8 32022D2356BESCHLUSS (GASP) 2022/2356 DES RATES vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1224BESCHLUSS (GASP) 2026/1224 DES RATES vom 8. Juni 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ägyptischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D2521BESCHLUSS (GASP) 2024/2521 DES RATES vom 23. September 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Armee der Republik Nordmazedonien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D2377BESCHLUSS (GASP) 2025/2377 DES RATES vom 24. November 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D1562BESCHLUSS (GASP) 2025/1562 DES RATES vom 25. Juli 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der albanischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.