Art. 1 32020D2059BESCHLUSS (EU) 2020/2059 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Sitzung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des…
Art. 2 32025D2535Der im Namen der Union in der elften Sitzung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ zu vertretende Standpunkt beruht daher auf dem Entwurf eines Beschlusses des…
Erwägungsgrund 7 32025D2535Der Standpunkt der Union im Handelsausschuss „EU-Pazifik“ sollte daher auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ beruhen, der dem…
Art. 1 32020D2061BESCHLUSS (EU) 2020/2061 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Geschäftsordnung der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkts
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Sitzung des mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und…
Erwägungsgrund 4 32020D2059BESCHLUSS (EU) 2020/2059 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Handelsausschuss „EU-Pazifik“ zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der geplante Beschluss für die Union…
Erwägungsgrund 5 32020D2061BESCHLUSS (EU) 2020/2061 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Geschäftsordnung der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkts
Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der im Handelsausschuss „EU-Pazifik“ hinsichtlich der Annahme einer solchen Geschäftsordnung zu vertreten ist —