Erwägungsgrund 1 32020D2061
Am 30. Juli 2009 unterzeichnete die Union ein Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), mit dem ein Rahmen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geschaffen wurde. Das Abkommen wird seit dem 20. Dezember 2009 von Papua-Neuguinea, seit dem 28. Juli 2014 von Fidschi, seit dem 31. Dezember 2018 von Samoa und seit dem 17. Mai 2020 von den Salomonen vorläufig angewandt.