Erwägungsgrund 1 32020D2059
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), das am 30. Juli 2009 unterzeichnet wurde, legte den Rahmen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen fest. Das Abkommen wird seit dem 20. Dezember 2009 vom Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea und seit dem 28. Juli 2014 von der Republik Fidschi vorläufig angewandt. Seit ihrem Beitritt zum Abkommen wenden auch der Unabhängige Staat Samoa und die Salomonen das Abkommen seit dem 31. Dezember 2018 bzw. dem 17. Mai 2020 vorläufig an.