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Die Verordnung (EU) 2024/1307 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.