ENTWURF BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. … vom … zur Änderung von Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) des EWR-Abkommens
Anhang XI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32025D2560
Erwägungsgrund 3 32025D2560Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen