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Damit der Interne Auditdienst seine Aufgabe erfüllen und ein effizientes Prüfverfahren gewährleisten kann, sollten die Kommission, die Exekutivagenturen und die Europäischen Ämter uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen nach Maßgabe des Artikels 118 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ermöglichen.