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Gemäß Artikel 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 richtet die Kommission einen Begleitausschuss für die interne Prüfung ein; seine Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit des Internen Auditdienstes zu gewährleisten, die Qualität der internen Prüfungen zu überwachen und sicherzustellen, dass im Rahmen der internen und externen Prüfung ausgesprochene Empfehlungen von den Dienststellen der Kommission, der Exekutivagenturen und der Europäischen Ämter berücksichtigt und weiterverfolgt werden. Der Begleitausschuss für die interne Prüfung wurde durch die Mitteilung SEK(2000) 1808/3 eingesetzt. Damit er seine Aufgaben erfüllen kann, sollte der Begleitausschuss unter anderem über Folgendes informiert werden: Vorfälle, bei denen die Unabhängigkeit des Internen Auditdienstes möglicherweise beeinträchtigt wurde, sowie die Maßnahmen und Schutzvorkehrungen, die zur Abstellung einer derartigen Beeinträchtigung ergriffen wurden, Auswirkungen von Ressourcenbeschränkungen auf den Prüfplan und im Falle einer tatsächlichen oder dem Anschein nach bestehenden Beeinträchtigung der Objektivität Einzelheiten zu dieser Beeinträchtigung.
Der Interne Auditdienst erstattet dem Begleitausschuss für die interne Prüfung Bericht und trägt dabei der Rolle, dem Zweck und den Zuständigkeiten des…
Der interne Prüfer der Kommission ist der interne Prüfer des 11. EEF, und der in Artikel 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 genannte Begleitausschuss…
Jedes Unionsorgan sollte einen Begleitausschuss für die interne Prüfung einrichten, dessen Aufgabe es ist, die Unabhängigkeit des internen Prüfers zu…
Das gemäß dem Beschluss P(2024) 6 der Präsidentin der Europäischen Kommission für den Internen Auditdienst zuständige Mitglied der Kommission nimmt gegenüber…
Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 besteht das Mandat des Internen Prüfers darin, die Kommission in Fragen der Risikokontrolle im Zusammenhang mit…
Nach Artikel 118 Absatz 10 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 sollte die Kommission ihrem Internen Prüfer die zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner internen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.