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Mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2025/369 der Kommission hat die Kommission gemäß ihrem Risikomanagement- und Compliance-Rahmen für sich aus den Finanztransaktionen der Union ergebende finanzielle Risiken die unabhängige Funktion des Risikovorstands eingerichtet, der als zweite Verteidigungslinie auf institutioneller Ebene fungiert und die als erste Verteidigungslinie fungierenden für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen ergänzt. Als dritte Verteidigungslinie sollte der Interne Auditdienst fungieren, der seine Aufgaben gemäß Artikel 118 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 wahrnehmen sollte.