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Nach Artikel 118 Absatz 10 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 sollte die Kommission ihrem Internen Prüfer die zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner internen Prüfungsfunktion erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen, wobei es in der Verantwortung des Internen Prüfers liegt, dafür zu sorgen, dass diese Ressourcen angemessen und wirksam eingesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte der Interne Auditdienst einen Ressourcenmanagementplan in sein Arbeitsprogramm aufnehmen.
Der Interne Prüfer ist gemäß diesem Beschluss und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 für die Organisation und Verwaltung der Tätigkeit des Internen…
Damit der Interne Auditdienst seine Aufgabe erfüllen und ein effizientes Prüfverfahren gewährleisten kann, sollten die Kommission, die Exekutivagenturen und die…
Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 besteht das Mandat des Internen Prüfers darin, die Kommission in Fragen der Risikokontrolle im Zusammenhang mit…
Gemäß Artikel 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 richtet die Kommission einen Begleitausschuss für die interne Prüfung ein; seine Aufgabe ist es, die…
Der Aufgabenbereich des Internen Prüfers sowie die Ziele und Verfahren für die Ausübung der internen Prüfungsfunktion sollten mit den Bestimmungen der…
Die personellen und finanziellen Ressourcen werden dem Internen Auditdienst jährlich von der Kommission zugewiesen. Über Einstellungsverfahren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.