Art. 1 Buchst. e 32025D2610Aufnahme von Klauseln in die Währungsvereinbarungen, die sicherstellen, dass die Umsetzung von Unionsrechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, weiterhin…
Erwägungsgrund 10 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Aufnahme von EU-Rechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, und die Bewertung ihrer Umsetzung sollten weiterhin ausschließlich der Währungsvereinbarung…
Erwägungsgrund 10 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Aufnahme von EU-Rechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, und die Bewertung ihrer Umsetzung sollten weiterhin ausschließlich der Währungsvereinbarung…
Erwägungsgrund 5 32025D2610In den Währungsvereinbarungen und im Assoziierungsabkommen ist die Umsetzung von Unionsrechtsakten durch Andorra und San Marino vorgesehen. Diese…