Erwägungsgrund 10 32026D2030Die Aufnahme von EU-Rechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, und die Bewertung ihrer Umsetzung sollten weiterhin ausschließlich der Währungsvereinbarung…
Erwägungsgrund 10 32025D2610BESCHLUSS (EU) 2025/2610 DES RATES vom 12. Dezember 2025 über Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Durchführung von Unionsrechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, sollte weiterhin ausschließlich den Währungsvereinbarungen unterliegen.
Erwägungsgrund 8 32026D2030Die Bewertung der Umsetzung dieser EU-Rechtsakte sollte, sofern sie für die Anwendung der Währungsvereinbarung relevant sind, unabhängig davon, ob sie in der…
Art. 1 Buchst. e 32025D2610BESCHLUSS (EU) 2025/2610 DES RATES vom 12. Dezember 2025 über Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Aufnahme von Klauseln in die Währungsvereinbarungen, die sicherstellen, dass die Umsetzung von Unionsrechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, weiterhin…
Erwägungsgrund 8 32026D2030Die Bewertung der Umsetzung dieser EU-Rechtsakte sollte, sofern sie für die Anwendung der Währungsvereinbarung relevant sind, unabhängig davon, ob sie in der…