Erwägungsgrund 6 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Da es aufgrund der unvereinbaren Rechtsgrundlagen rechtlich nicht möglich ist, die Währungsvereinbarung in das Assoziierungsabkommen zu integrieren, sollte die…
Art. 1 Buchst. e 32025D2610Aufnahme von Klauseln in die Währungsvereinbarungen, die sicherstellen, dass die Umsetzung von Unionsrechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, weiterhin…
Erwägungsgrund 6 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Da es aufgrund der unvereinbaren Rechtsgrundlagen rechtlich nicht möglich ist, die Währungsvereinbarung in das Assoziierungsabkommen zu integrieren, sollte die…
Erwägungsgrund 7 32025D2610Die Währungsvereinbarungen und das Assoziierungsabkommen haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlage der…
Erwägungsgrund 5 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Währungsvereinbarung und das Assoziierungsabkommen haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlage der…