Erwägungsgrund 12 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Wird das Assoziierungsabkommen teilweise oder vollständig ausgesetzt oder beendet, sollten die für den Euro relevanten EU-Rechtsakte zum Bank- und Finanzwesen…
Erwägungsgrund 13 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Wird das Assoziierungsabkommen teilweise oder vollständig ausgesetzt oder beendet, sollten die für den Euro relevanten EU-Rechtsakte zum Bank- und Finanzwesen…
Art. 1 Buchst. d 32025D2610Aufnahme von Klauseln in die Währungsvereinbarungen, wonach alle neuen Unionsrechtsakte aus dem Bereich Banken- und Finanzrecht, die für den Euro relevant sind,…
Erwägungsgrund 9 32025D2610In die Währungsvereinbarungen sollten Klauseln eingefügt werden, wonach alle neuen Unionsrechtsakte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung…
Erwägungsgrund 6 32025D2610Die Unionsrechtsakte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die gemäß den Währungsvereinbarungen und dem Assoziierungsabkommen umzusetzen…