Erwägungsgrund 4 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Bei den EU-Rechtsakten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die gemäß der Währungsvereinbarung und dem Assoziierungsabkommen umzusetzen…
Erwägungsgrund 4 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Bei den EU-Rechtsakten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die gemäß der Währungsvereinbarung und dem Assoziierungsabkommen umzusetzen…
Art. 1 Buchst. c 32025D2610Aufnahme von Klauseln in die Währungsvereinbarung, wonach die für den Euro relevanten Unionsrechtsakte aus dem Bereich Banken- und Finanzrecht und alle…
Erwägungsgrund 9 32025D2610In die Währungsvereinbarungen sollten Klauseln eingefügt werden, wonach alle neuen Unionsrechtsakte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung…
Erwägungsgrund 12 32025D2610Wird das Assoziierungsabkommen teilweise oder vollständig ausgesetzt oder beendet, sollten die für den Euro relevanten Unionsrechtsakte zum Bank- und…