Erwägungsgrund 2 32021D0357Nach Artikel 219 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Rat die entsprechenden Modalitäten für die Aushandlung und den…
Erwägungsgrund 3 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarungen (im Folgenden „Änderungsvereinbarungen“) wurden gemäß Artikel 2 des Beschlusses des Rates vom 12.…
Art. 2 Abs. 5 32025D2610Die Kommission ist berechtigt, die Änderungen der Währungsvereinbarungen im Namen der Union zu schließen, es sei denn, der WFA ist der Auffassung, dass die…
Erwägungsgrund 5 32025D0926BESCHLUSS (EU) 2025/926 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2025 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra
Der Anhang der Währungsvereinbarung sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32026D0475BESCHLUSS (EU) 2026/475 DER KOMMISSION vom 3. März 2026 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra
Der Anhang der Währungsvereinbarung sollte daher entsprechend geändert werden —