Erwägungsgrund 1 32021D0357Die Zuständigkeit für Währungs- und Wechselkursfragen für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, liegt ausschließlich bei der Union. Übertragen die…
Erwägungsgrund 10 32025D2610Die Durchführung von Unionsrechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, sollte weiterhin ausschließlich den Währungsvereinbarungen unterliegen.
Erwägungsgrund 10 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Aufnahme von EU-Rechtsakten, die das Währungsrecht betreffen, und die Bewertung ihrer Umsetzung sollten weiterhin ausschließlich der Währungsvereinbarung…
Erwägungsgrund 1 32023D2684BESCHLUSS (EU) 2023/2684 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. November 2023 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28)
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren…