Art. 2 Abs. 3 32025D2610BESCHLUSS (EU) 2025/2610 DES RATES vom 12. Dezember 2025 über Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Europäische Zentralbank wird in vollem Umfang an den in den Absätzen 1 und 2 genannten Verhandlungen beteiligt, sofern sie ihren Zuständigkeitsbereich…
Art. 12 Abs. 1 32016D0002Die EZB kann ein Verhandlungsverfahren durchführen, wenn:
Erwägungsgrund 12 32016R1013VERORDNUNG (EU) 2016/1013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 127 Absatz 4 und Artikel 282 Absatz 5 AEUV sollte die EZB zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Union, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen,…
Art. 1 Nr. 21 Buchst. b 32013R1022VERORDNUNG (EU) Nr. 1022/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich der Übertragung besonderer Aufgaben auf die Europäische Zentralbank gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013
Folgender Absatz wird eingefügt: "(4a) In Diskussionen, die sich nicht auf einzelne Finanzinstitute gemäß Artikel 44 Absatz 4 beziehen, kann der vom…
Art. 5 Abs. 1 32008D0017Der EZB-Rat kann die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, einladen, unter den für die Zentralbanken des…